Leistungslohn

Beim Leistungslohn richtet sich die Vergütung nicht nach der Anwesenheitszeit, sondern nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Je mehr oder besser jemand arbeitet, desto höher fällt der Lohn aus.

In Kürze

Beim Leistungslohn richtet sich die Vergütung nicht nach der Anwesenheitszeit, sondern nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Je mehr oder besser jemand arbeitet, desto höher fällt der Lohn aus.

Definition

Leistungslohn ist eine variable Entgeltform, bei der die Vergütungshöhe direkt vom erzielten Arbeitsergebnis abhängt — nicht von der Arbeitsdauer. Die Leistung muss dabei messbar, dem Einflussbereich der Beschäftigten zugeordnet und sachlich nachvollziehbar ermittelt sein.

Als leistungsbezogenes Entgelt gilt nur eine Vergütung, bei der die tatsächliche Leistung gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird. Die Lohnhöhe muss sich nach diesem Verhältnis bemessen.

Es gibt zwei typische Formen des Leistungslohns: den Akkordlohn (Vergütung nach Menge oder Stückzahl) und den Prämienlohn (Vergütung nach bestimmten Leistungszielen). Der Zeitlohn gehört nicht dazu, weil dort keine direkte Abhängigkeit zwischen Leistung und Lohnhöhe besteht.

Die Entgeltberechnung kann auf Einzel-, Gruppen- oder Betriebsergebnissen basieren und muss vorab klar definiert sein. In der Praxis wird Leistungslohn häufig mit einem festen Grundlohn kombiniert, der durch variable Zuschläge ergänzt wird.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Leistungslohn besteht nicht. Unabhängig von der Ausgestaltung müssen stets die gesetzlichen Mindestentgeltgrenzen eingehalten werden.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Einführung und Ausgestaltung von Leistungslohn unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Konkret gilt:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG – Mitbestimmung bei der Festlegung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung neuer Entgeltmethoden
  • § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG – Mitbestimmung bei der konkreten Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen sowie vergleichbaren leistungsbezogenen Entgeltsätzen

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