Lohnausgleich

In Kürze

Der Lohnausgleich war eine tarifvertragliche Zahlung für Beschäftigte im Baugewerbe, die sie für bestimmte arbeitsfreie Tage rund um Weihnachten und Neujahr erhielten. Diese Regelung galt bis Ende 2005 und wurde danach abgeschafft.

Definition

Aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen bekamen Bauarbeiter bis zur Winterperiode 2005/2006 einen Pauschalbetrag für die arbeitsfreie Zeit vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar des Folgejahres. Diese Zahlung nennt sich Lohnausgleich.

Die Auszahlung erfolgte entweder direkt durch den Arbeitgeber oder über eine tariflich eingerichtete Kasse der Bauwirtschaft. Auch Bauarbeiter, die in diesem Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt waren, hatten Anspruch auf den Lohnausgleich — ihr Krankengeld ruhte dafür entsprechend.

Der Lohnausgleich galt als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und wurde anteilig den Abrechnungszeiträumen Dezember und Januar zugerechnet. Die Beiträge, die Arbeitgeber an die zuständige Kasse zahlten, waren hingegen steuer- und beitragsfrei.

Zum 31. Dezember 2005 wurde der Lohnausgleich im Baugewerbe abgeschafft und durch andere tarifvertragliche sowie gesetzliche Regelungen ersetzt.