Medikationsplan

In Kürze

Der Medikationsplan ist eine übersichtliche Aufstellung aller Arzneimittel, die ein Versicherter gleichzeitig einnimmt. Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch darauf.

Definition

Wer mindestens drei verordnete Arzneimittel dauerhaft und gleichzeitig einnimmt, hat gegenüber seinem behandelnden Arzt einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Die Mittel müssen systemisch wirken, also über das Blut- oder Lymphsystem im gesamten Körper verteilt werden, und über mindestens 28 Tage angewendet werden. Lokal wirkende Mittel wie Salben zählen nicht dazu.

Der Plan listet alle verordneten Arzneimittel übersichtlich auf — einschließlich Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform, Dosierung und Anwendungshinweisen. Die Sprache muss für den Patienten verständlich sein; Fachbegriffe sind soweit möglich zu vermeiden. Auf Wunsch können auch frei verkäufliche Mittel aufgenommen werden.

Erstellt wird der Plan in der Regel vom Hausarzt, da bei ihm alle Informationen zur Arzneimitteltherapie zusammenlaufen. Fehlt ein Hausarzt, kann auch ein koordinierender Facharzt den Plan ausstellen. Ändert sich die Medikation, muss der Plan entsprechend aktualisiert werden.

Der Medikationsplan kann in Papierform ausgehändigt oder elektronisch gespeichert werden — etwa in der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist für Versicherte freiwillig. Auf die besonderen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Patienten ist ausdrücklich Rücksicht zu nehmen.

Jeder behandelnde Arzt ist verpflichtet, seine Patienten über den Anspruch auf einen Medikationsplan zu informieren — und zwar immer dann, wenn er ein Arzneimittel neu verordnet.

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • § 31a SGB V — Rechtsanspruch auf den Medikationsplan
  • § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB V — elektronischer Medikationsplan in der Telematikinfrastruktur
  • § 358 SGB V — technische Umsetzung des elektronischen Medikationsplans
  • § 73 Abs. 1b SGB V — Informationspflicht von Fachärzten gegenüber dem Hausarzt