Mitarbeiterinformation

In Kürze

Mitarbeiterinformation bezeichnet die gezielte Weitergabe von Informationen durch das Unternehmen an seine Beschäftigten. Sie ist sowohl eine Führungsaufgabe als auch in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Definition

Mitarbeiterinformation umfasst alle Informationen, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt. Sie gliedert sich in zwei Bereiche: allgemeine Unternehmensinformationen (z. B. wirtschaftliche Lage, Auftragslage, Sozialleistungen) und spezielle arbeitsplatzbezogene Informationen (z. B. Arbeitszeiten, Maschinendaten, organisatorische Vorgaben).

Mitarbeiterinformation ist keine freiwillige Leistung, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wichtige Regelungen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

  • § 81 BetrVG – Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitnehmer über seine Aufgaben, seine Tätigkeit, deren Einordnung in den Betriebsablauf sowie über damit verbundene Unfall- und Gesundheitsgefahren unterrichten. Auch über Veränderungen im Arbeitsbereich ist rechtzeitig zu informieren.
  • § 110 Abs. 1 BetrVG – In Unternehmen mit mehr als 1.000 ständig Beschäftigten muss die Information über die wirtschaftliche Lage einmal pro Quartal schriftlich erfolgen.
  • § 110 Abs. 2 BetrVG – In Unternehmen mit 20 bis 100 Beschäftigten genügt eine mündliche Unterrichtung.

In der Praxis gibt es viele Formen der Mitarbeiterinformation: schriftliche Mitarbeiterbriefe und Rundschreiben, Aushänge am Schwarzen Brett, Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, digitale Kanäle wie Intranet oder E-Mail sowie Schaubilder und Videofilme – etwa im Bereich Arbeitssicherheit. Arbeitsplatzbezogene Informationen werden in der Regel direkt durch die jeweilige Führungskraft weitergegeben.

Mitarbeiterinformation gilt als Bringschuld des Unternehmens und der Führungsebene – nicht als Holschuld der Beschäftigten. Eine rechtzeitige und vollständige Information stärkt das Vertrauen, die Motivation und die Leistungsbereitschaft der Belegschaft.