Marke

In Kürze

Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eindeutig im Wettbewerb. Sie ermöglicht rechtliche Zuordnung, Schutz und Wiedererkennung im geschäftlichen Verkehr.

Definition

Eine Marke ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein rechtlich geschütztes Zeichen zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen verschiedener Unternehmen.

Die Kernaussage der Marke liegt in ihrer Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion im geschäftlichen Verkehr. Eine Marke liegt vor, wenn ein Zeichen geeignet ist, betriebliche Herkunft eindeutig zu kennzeichnen.

Voraussetzung ist die grundsätzliche Unterscheidungskraft sowie das Fehlen absoluter Schutzhindernisse nach dem Markengesetz.

Schutz entsteht regelmäßig durch Eintragung in ein amtliches Register oder durch Benutzung mit Verkehrsgeltung.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 14 Absatz 1 Markengesetz (MarkenG)

Eine Marke vermittelt dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung im geschützten Umfang. Sie begründet keinen Schutz für beschreibende Angaben oder rein funktionale Gestaltungen.

Abzugrenzen ist die Marke von:

  • bloßen Unternehmenskennzeichen ohne registerrechtlichen Schutzumfang

In der Praxis ermöglicht die Marke die rechtssichere Positionierung, Verteidigung und wirtschaftliche Verwertung immaterieller Kennzeichenrechte.