In Kürze
Mutterschaftsleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die schwangere Frauen und Wöchnerinnen vor, während und nach der Entbindung absichern. Sie umfassen ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Geburtsvorbereitungskurse und Mutterschaftsgeld.
Definition
Mutterschaftsleistungen sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt, vor allem in den §§ 24c bis 24i SGB V. Sie gelten grundsätzlich nach denselben Regeln wie andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – mit einigen Besonderheiten, zum Beispiel beim Mutterschaftsgeld.
Wichtig: In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung in der Regel nicht enthalten. Kinder gesetzlich Versicherter sind dagegen von Geburt an beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert – auch wenn sie krank geboren werden (§ 10 SGB V).
Zu den Mutterschaftsleistungen gehören unter anderem:
- Ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und danach – zur Überwachung von Gesundheit und Entwicklung von Mutter und Kind
- Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Laboruntersuchungen, Ultraschall, Blutgruppenbestimmung und Infektionsscreening
- Erkennung von Risikoschwangerschaften und besondere Überwachung bei erhöhtem Risiko
- Hebammenhilfe, einschließlich Geburtsvorbereitungskursen mit Atem- und Entspannungsübungen
- Rückbildungsgymnastik nach der Geburt, die im Rahmen der Hebammenhilfe abgerechnet werden kann
- Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V – dieser Anspruch ruht nicht, auch wenn andere Leistungsansprüche vorübergehend ausgesetzt sind
Die genauen Anforderungen an eine ausreichende ärztliche Betreuung sowie die notwendigen Aufzeichnungen und Bescheinigungen legen die sogenannten Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses fest.