In Kürze
Die Mutterschaftsumlage (U2) ist ein Beitrag, den alle Arbeitgeber zahlen, damit ihnen Kosten rund um den Mutterschutz vollständig erstattet werden. Das Verfahren gilt unabhängig davon, wie viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ein Betrieb hat.
Definition
Wenn eine Arbeitnehmerin schwanger ist oder Mutterschutz in Anspruch nimmt, entstehen dem Arbeitgeber bestimmte Kosten. Das Ausgleichsverfahren U2 sorgt dafür, dass diese Kosten vollständig – also zu 100 % – von der zuständigen Krankenkasse erstattet werden.
Erstattet werden folgende Aufwendungen:
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 Abs. 1 MuSchG)
- Fortgezahltes Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn, § 18 MuSchG)
- Arbeitgeberbeitragsanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI, § 172a SGB VI)
Alle Arbeitgeber nehmen am U2-Verfahren teil – auch Betriebe, die ausschließlich männliche Beschäftigte haben. Die Umlagepflicht beginnt mit dem ersten Beschäftigungsverhältnis im Betrieb. Die Höhe des Umlagesatzes legt die jeweilige Krankenkasse in ihrer Satzung fest.
Grundlage für die Berechnung der Umlage ist das laufende Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt – etwa Weihnachtsgeld – bleibt dabei außen vor.
Zuständig für die Erstattung ist in der Regel die Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmerin versichert ist. Bei geringfügig Beschäftigten ist stets die Minijob-Zentrale zuständig.
Einige wenige Arbeitgeber sind vom Verfahren ausgenommen, zum Beispiel landwirtschaftliche Unternehmer für mitarbeitende Familienangehörige sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.