Mutterschaftsvorsorge

In Kürze

Die Mutterschaftsvorsorge schützt Gesundheit und Leben von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Jede Schwangere hat gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Betreuung und bestimmte Vorsorge-Untersuchungen.

Definition

Mutterschaftsvorsorge umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die während der Schwangerschaft und nach der Geburt eingesetzt werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gefahren für Mutter und Kind abzuwenden. Grundlage ist § 24d SGB V, der die ärztliche Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen regelt.

Vorrangiges Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Ärzte, Krankenkassen und Hebammen wirken dabei zusammen, um Schwangere umfassend aufzuklären und zu betreuen. Nur Ärzte mit den nötigen Kenntnissen, der berufsrechtlichen Berechtigung und der erforderlichen Ausstattung dürfen diese Maßnahmen durchführen.

Es dürfen ausschließlich Maßnahmen angewendet werden, deren diagnostischer und vorbeugender Nutzen medizinisch gesichert ist. Eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist ausdrücklich unzulässig.

Jede Schwangere hat Anspruch auf folgende Vorsorge-Screenings:

  • Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes mellitus): Pflichtscreening seit dem 01.07.2013 — erhöhte Blutzuckerwerte in der Schwangerschaft können zu seltenen Komplikationen führen.
  • HIV: Ein HIV-Test wird jeder Schwangeren empfohlen, da wirksame Therapien die Übertragung auf das Kind auf unter ein Prozent senken können.
  • Hepatitis B: Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird auf Hepatitis B getestet. Bei positivem Befund wird das Neugeborene direkt nach der Geburt geimpft.
  • Syphilis: Jede Schwangere soll auf Syphilis getestet werden. Eine Behandlung in der Schwangerschaft verhindert wirksam Schäden beim Kind.
  • Chlamydien: Chlamydien können beim Neugeborenen Augen- und Lungenentzündungen verursachen. Bei positivem Befund erfolgt eine Behandlung mit Antibiotika.