Margenbesteuerung

In Kürze

Die Margenbesteuerung ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für bestimmte Reiseleistungen. Sie knüpft die Steuerbemessung an die Differenz zwischen Erlös und Einkaufskosten.

Definition

Margenbesteuerung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine besondere Methode der Umsatzbesteuerung für Reiseleistungen, bei der nur die erzielte Marge besteuert wird.

Die Margenbesteuerung erfasst die Differenz zwischen dem vom Leistungsempfänger gezahlten Gesamtbetrag und den tatsächlichen Kosten der Reisevorleistungen.

Sie liegt vor, wenn ein Unternehmer Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt und dabei fremde Reisevorleistungen in Anspruch nimmt.

Voraussetzung ist, dass die Reiseleistung als einheitliche sonstige Leistung behandelt wird und keine gesonderte Besteuerung der Einzelleistungen erfolgt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Artikel 306 ff. Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL)

Die Margenbesteuerung begründet keinen Vorsteuerabzug aus den bezogenen Reisevorleistungen.

Abzugrenzen ist sie von der Regelbesteuerung, bei der die Umsatzsteuer auf den gesamten Leistungsaustausch erhoben wird.

In der Praxis dient die Margenbesteuerung der vereinfachten und unionsweit harmonisierten Besteuerung grenzüberschreitender Reiseleistungen.