In Kürze
Bei Mini-Jobs gelten besondere Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherung. Arbeitgeber müssen bestimmte Angaben zur geringfügigen Beschäftigung fristgerecht melden.
Definition
Ein Mini-Job ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Für solche Beschäftigungsverhältnisse gelten im Sozialversicherungsrecht vereinfachte, aber dennoch verbindliche Meldepflichten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mini-Jobber bei der zuständigen Stelle anzumelden, Änderungen zu melden und das Beschäftigungsverhältnis bei dessen Ende abzumelden. Die Meldungen erfolgen elektronisch und müssen bestimmte Meldefristen einhalten.
Grundlage für das Meldeverfahren in der Sozialversicherung ist die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Sie regelt, welche Daten in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt übermittelt werden müssen.