Mineralölsteuer

In Kürze

Die Mineralölsteuer bezeichnet eine Verbrauchsteuer auf bestimmte Energieerzeugnisse. Sie wurde in Deutschland durch die Energiesteuer abgelöst.

Definition

Mineralölsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnete eine bundesrechtliche Verbrauchsteuer auf mineralölbasierte Energieerzeugnisse.

Erfasst wurden insbesondere Kraft- und Heizstoffe, die als Energieträger verwendet wurden. Die Steuer knüpfte objektiv an die Menge der in Verkehr gebrachten Erzeugnisse an.

Bemessungsgrundlage war ein gesetzlich festgelegter Steuersatz je Mengeneinheit, unabhängig vom Verkaufspreis. Die Erhebung erfolgte indirekt über die am Wirtschaftskreislauf beteiligten Unternehmen.

Mit Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes wurde die Mineralölsteuer systematisch aufgehoben. Rechtsgrundlage ist seitdem das Energiesteuergesetz (kurz EnergieStG) als Nachfolgeregelung.

Die Mineralölsteuer begründet keinen eigenständigen Steueranspruch mehr. Abzugrenzen ist sie von der Stromsteuer, die elektrische Energie gesondert besteuert.

In der Praxis hat die Mineralölsteuer Bedeutung für historische Steuerfälle und Übergangsregelungen.