Mini-GmbH

In Kürze

Die Mini-GmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit geringem Mindeststammkapital. Sie ermöglicht eine vereinfachte Unternehmensgründung nach deutschem Gesellschaftsrecht.

Definition

Die Mini-GmbH ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine besondere Ausprägung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie zeichnet sich durch ein reduziertes Kapitalerfordernis aus.

Rechtlich ist die Mini-GmbH keine eigenständige Rechtsform, sondern eine gesetzlich geregelte Variante der GmbH. Sie liegt vor, wenn das Stammkapital mindestens einen Euro beträgt und vollständig eingezahlt ist.

Zwingend ist die Bildung einer gesetzlichen Rücklage aus Gewinnen bis zum Erreichen des regulären Stammkapitals. Die Gesellschaft führt den Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt in der Firma.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz, GmbHG), insbesondere:

  • § 5a GmbHG

Die Mini-GmbH begründet keine erleichterten Haftungsregeln über die gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung hinaus.

Abzugrenzen ist die Mini-GmbH von der klassischen GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert.

In der Praxis dient die Mini-GmbH als haftungsbeschränkte Einstiegsform für Unternehmensgründungen mit geringem Anfangskapital.