In Kürze
Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit gesetzlich begrenztem regelmäßigen Arbeitsentgelt. Die Einordnung richtet sich allein nach der maßgeblichen Entgeltgrenze.
Definition
Ein Minijob ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine geringfügige Beschäftigung mit begrenztem Arbeitsentgelt. Er bezieht sich auf ein Beschäftigungsverhältnis, das sozialversicherungsrechtlich an eine monatliche Entgeltgrenze gebunden ist.
Voraussetzung ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die dynamische Geringfügigkeitsgrenze dauerhaft nicht überschreitet. Maßgeblich ist die vorausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgelts anhand der regelmäßig vereinbarten Arbeitszeit.
Rechtsgrundlage für den Minijob ist insbesondere:
- § 8 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Die Entgeltgrenze passt sich an den gesetzlichen Mindestlohn an und wirkt kalenderjahresbezogen.
Die rentenversicherungsrechtliche Behandlung sieht grundsätzlich Beitragspflicht mit optionaler Befreiung für Beschäftigte vor.
Ein Minijob begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Befreiung von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.
Abzugrenzen ist der Minijob vom Midijob, bei dem volle Sozialversicherungspflicht regelmäßig eintritt.
In der Praxis dient die Einordnung der rechtssicheren Beitrags- und Abgabenbehandlung einfacher Beschäftigungsverhältnisse.