In Kürze
Das Mitarbeitergespräch ist ein strukturiertes, persönliches Gespräch zwischen einer Führungskraft und einem Beschäftigten. Es dient der Information, Abstimmung arbeitsbezogener Themen, gemeinsamen Problemlösung und Förderung der Zusammenarbeit im Betrieb.
Definition
Das Mitarbeitergespräch ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Kommunikation zwischen Arbeitgeber bzw. vorgesetzter Stelle und abhängig beschäftigter Person. Es umfasst Besprechungen über Leistung, Aufgaben, Erwartungen oder Entwicklung im Arbeitsverhältnis und gehört zu den wichtigsten Werkzeugen der Personalführung.
Ein Mitarbeitergespräch liegt vor, wenn Inhalt, Anlass oder Ziel der Besprechung dem Direktionsrecht zugeordnet sind. Die Durchführung setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis und eine weisungsbefugte Stellung der einladenden Person voraus. Es findet in der Regel unter vier Augen statt und sollte gut vorbereitet sowie an einem ruhigen Ort — möglichst nicht am Arbeitsplatz des Beschäftigten — geführt werden.
Typische Inhalte sind:
- Zielvereinbarungen — gemeinsam festgelegte Aufgaben und Erwartungen
- Lob und Kritik — Rückmeldung zur geleisteten Arbeit
- Mitarbeiterbeurteilung — Einschätzung von Leistung und Verhalten
- Förderung und Weiterbildung — Entwicklungsmöglichkeiten besprechen
- Zusammenarbeit — Verbesserung der Beziehung zwischen Beschäftigtem und Führungskraft
Je nach Ziel kann ein Mitarbeitergespräch drei verschiedene Schwerpunkte haben: Information (der Beschäftigte erhält wichtige Hintergründe zu seinen Aufgaben), Beratung (die Führungskraft unterstützt bei der Aufgabenerfüllung oder persönlichen Entwicklung) oder Entscheidungsfindung und Problemlösung (das Fachwissen des Beschäftigten wird gezielt eingebracht).
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 106 Gewerbeordnung (GewO) — regelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- §§ 81, 82 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — regeln das Unterrichtungs- und Erörterungsrecht des Beschäftigten
Eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung besteht nicht. Abzugrenzen ist das Mitarbeitergespräch von der Personalbeurteilung, da diese eigenständig und dokumentationsbezogen erfolgt. Regelmäßige Mitarbeitergespräche stärken das Vertrauen zwischen Beschäftigtem und Führungskraft und tragen zu einer besseren Zusammenarbeit im Betrieb bei.