In Kürze
Mitarbeitergespräch bezeichnet ein strukturiertes Gespräch zwischen vorgesetzter Stelle und beschäftigter Person. Es dient der Abstimmung arbeitsbezogener Themen innerhalb bestehender Weisungs- und Organisationsstrukturen.
Definition
Das Mitarbeitergespräch ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Kommunikation zwischen Arbeitgeber und abhängig beschäftigter Person. Es umfasst Besprechungen über Leistung, Aufgaben, Erwartungen oder Entwicklung im Arbeitsverhältnis.
Ein Mitarbeitergespräch liegt vor, wenn Inhalt, Anlass oder Ziel der Besprechung dem Direktionsrecht zugeordnet sind. Die Durchführung setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis und eine weisungsbefugte Stellung der einladenden Person voraus.
Gegenstand sind arbeitsbezogene Themen, die Organisation, Verhalten oder Leistung im Betrieb betreffen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 106 Gewerbeordnung (GewO) (Weisungsrecht)
- §§ 81, 82 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Unterrichtungsrecht)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung besteht nicht.
Abzugrenzen ist das Mitarbeitergespräch von der Personalbeurteilung, da diese eigenständig dokumentationsbezogen erfolgt.
Das Mitarbeitergespräch hat praktische Bedeutung für die rechtssichere Wahrnehmung von Führungs-, Informations- und Beteiligungspflichten im Betrieb.