Mütterrente

In Kürze

Die Mütterrente bezeichnet die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Sie erhöht den gesetzlichen Rentenanspruch durch zusätzliche Entgeltpunkte.

Definition

Mütterrente ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff für die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Sie beschreibt die Anrechnung zusätzlicher Entgeltpunkte für Zeiten tatsächlicher Erziehung von Kindern.

Mütterrente liegt vor, wenn Kindererziehungszeiten dem Versicherungskonto nach gesetzlichen Vorgaben zugeordnet sind. Voraussetzung ist die Erziehung eines Kindes innerhalb der gesetzlich bestimmten Zeiträume durch eine berechtigte Person.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus:

  • § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Mütterrente stellt keine eigenständige Rentenart dar und begründet keinen Anspruch außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Abzugrenzen ist sie von:

  • freiwilligen Beitragszeiten

Da keine Beitragszahlung erforderlich ist, entfaltet die Mütterrente ihre rentenrechtliche Wirkung ausschließlich über die Erhöhung der persönlichen Entgeltpunkte.

In der Praxis beeinflusst die Mütterrente die Höhe bestehender oder entstehender Altersrenten.