Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine gesetzliche Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Frauen während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung finanziell absichert.

In Kürze

Mutterschaftsgeld ist eine gesetzliche Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Frauen während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung finanziell absichert.

Definition

Mutterschaftsgeld ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument zur finanziellen Absicherung während gesetzlicher Mutterschutzfristen. Es bezeichnet eine Entgeltersatzleistung für Frauen, die wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote vorübergehend nicht arbeiten und während dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten.

Anspruch haben weibliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein Arbeitsentgelt erhalten. Voraussetzung ist stets eine bestehende Mitgliedschaft in der GKV zum maßgeblichen Zeitpunkt.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch andere GKV-Mitglieder — zum Beispiel Studentinnen, Rentnerinnen oder freiwillig Versicherte — sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Frauen, deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Beginn der Mutterschutzfrist endet, haben ebenfalls Anspruch, wenn sie am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses GKV-Mitglied waren (§ 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Das Mutterschaftsgeld ruht, solange eine Frau während der Schutzfrist vor der Entbindung freiwillig weiterarbeitet. Nach der Entbindung besteht dieses Wahlrecht nicht.

Seit dem 1. Juni 2025 gilt: Auch nach einer Fehlgeburt kann Mutterschaftsgeld beansprucht werden. Die Schutzfristen richten sich dabei nach der Schwangerschaftswoche, in der die Fehlgeburt eingetreten ist — gestaffelt von 2 bis 8 Wochen. Dieser Anspruch gilt ausdrücklich auch für Frauen, auf die das MuSchG nicht unmittelbar anwendbar ist, etwa Selbstständige mit Krankengeldanspruch.

Abzugrenzen ist das Mutterschaftsgeld vom Mutterschutzlohn, der bei individuellen Beschäftigungsverboten außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen vom Arbeitgeber gezahlt wird. Mutterschaftsgeld begründet keinen Anspruch auf Beschäftigung und ersetzt ausschließlich den wegfallenden Arbeitsverdienst.

Wichtige gesetzliche Grundlagen im Überblick:

  • § 24i SGB V — Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • § 3 MuSchG — Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie nach Fehlgeburt
  • § 20 MuSchG — Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld
  • § 190 Abs. 4 SGB V — Ende der Mitgliedschaft bei unständig Beschäftigten

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