Massenentlassung

In Kürze

Massenentlassung bezeichnet die arbeitgeberseitige Beendigung vieler Arbeitsverhältnisse innerhalb kurzer Zeit. Sie löst besondere Anzeige- und Konsultationspflichten aus.

Definition

Massenentlassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für anzeigepflichtige Entlassungen nach gesetzlich festgelegten Schwellenwerten.

Sie bezeichnet die arbeitgeberseitige Beendigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsverhältnissen innerhalb von 30 Kalendertagen.

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Anzahl der Entlassungen die betriebsgrößenabhängigen Schwellen des Kündigungsschutzgesetzes überschreitet.

Den Kündigungen stehen andere vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich.

Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls die Durchführung eines Konsultationsverfahrens.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • § 18 KSchG

Die Anzeige setzt eine gesetzliche Sperrfrist für die Wirksamkeit der Entlassungen in Gang.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung wird durch die Massenentlassung nicht begründet.

Abzugrenzen ist die Massenentlassung von:

  • einer einzelnen betriebsbedingten Kündigung ohne Anzeige- und Schwellenbezug

In der Praxis strukturiert der Begriff kollektive Kündigungsverfahren und die Beteiligung der Arbeitsverwaltung.