In Kürze
Mandantenfähigkeit beschreibt die technische Trennung von Daten mehrerer Organisationseinheiten innerhalb eines gemeinsamen Systems. Sie gewährleistet gleichzeitige Nutzung bei strikt isolierter Datenverarbeitung.
Definition
Mandantenfähigkeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die Fähigkeit eines Systems, mehrere organisatorisch oder rechtlich getrennte Einheiten parallel zu verwalten.
Die Kernaussage besteht in der logischen Trennung aller mandantenbezogenen Daten innerhalb einer gemeinsamen technischen Umgebung. Mandantenfähigkeit liegt vor, wenn Datenzugriffe, Verarbeitungen und Löschungen mandantenspezifisch festgelegt und wirksam abgeschottet sind.
Voraussetzung ist eine technische Ausgestaltung, die unabhängige Datenräume, getrennte Zugriffsrechte und konsistente Verarbeitung sicherstellt.
Funktional relevant sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen:
- Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- § 64 Absatz 3 Nummer 14 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Mandantenfähigkeit begründet keine eigenständige Pflicht zur Nutzung bestimmter Softwarelösungen.
Abzugrenzen ist sie von:
- bloßer Mehrbenutzerfähigkeit, bei der keine datenschutzrechtlich relevante Trennung erfolgt
In der Praxis unterstützt Mandantenfähigkeit die rechtskonforme Organisation von Verwaltungsprozessen bei zentraler Systemnutzung.