Mitarbeitergespräche - Rückkehrgespräch

In Kürze

Ein Rückkehrgespräch ist ein Mitarbeitergespräch, das nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit zwischen Vorgesetztem und Arbeitnehmer geführt wird. Ziel ist es, Fehlzeiten zu reduzieren, Ursachen zu klären und die Motivation zu stärken.

Definition

Das Rückkehrgespräch findet statt, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Erkrankung an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Es soll einerseits zeigen, dass dem Unternehmen die Gesundheit des Mitarbeiters wichtig ist, andererseits soll es helfen, häufige oder auffällige Fehlzeiten gemeinsam zu verstehen und zu verringern.

Ein wichtiges Ziel ist auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Wirklich erkrankte Mitarbeiter sollen ausreichend Zeit zur Genesung erhalten und bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützt werden. Bei längeren Erkrankungen sind zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu beachten.

In der Praxis hat sich ein Drei-Stufen-Programm bewährt:

  • Stufe 1 – Motivationsgespräch: Nach jeder Erkrankung, geführt vom direkten Vorgesetzten. Ziel ist Vertrauensaufbau und Motivation – kein Druck auf den Mitarbeiter.
  • Stufe 2 – Gespräch bei Auffälligkeiten: Bei häufigen oder unentschuldigten Fehlzeiten. Der Mitarbeiter erfährt, welche konkreten Auswirkungen sein Fehlen auf die Abteilung hat. Ein Protokoll wird erstellt und zur Personalakte genommen.
  • Stufe 3 – Gespräch in schwierigen Fällen: Bei anhaltend hohen Fehlzeiten. Der Mitarbeiter wird auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen, etwa Abmahnung, Versetzung oder Kündigung.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber fragen, worauf die Fehlzeit beruhte. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten. Eine Nötigung ist in keiner Form zulässig.

Stellt sich heraus, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Dritten verursacht wurde, kann der Arbeitgeber von dieser Person Schadensersatz in Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung verlangen.