Mitarbeitergespräche - Überblick

In Kürze

Ein Mitarbeitergespräch ist ein strukturiertes Gespräch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter zu arbeitsbezogenen Themen. Es dient der Information, Beratung und Weiterentwicklung und ist ein zentrales Instrument der Personalentwicklung.

Definition

Beim Mitarbeitergespräch tauschen sich Vorgesetzter und Arbeitnehmer regelmäßig oder aus einem konkreten Anlass über arbeitsrelevante Themen aus. Das Gespräch findet in der Regel unter vier Augen statt. In bestimmten Situationen können weitere Personen hinzugezogen werden, etwa ein Betriebsratsmitglied oder ein Arbeitsmediziner.

Typische Inhalte sind Arbeitsleistung, Lob und Kritik, Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen, die Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter sowie Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung.

Mitarbeitergespräche können drei verschiedene Zwecke erfüllen:

  • Informationscharakter: Der Mitarbeiter erhält wichtige Hintergrundinformationen zu seinen Aufgaben und den Unternehmenszielen.
  • Beratungscharakter: Der Mitarbeiter wird bei der Aufgabenerfüllung unterstützt und erhält Hinweise zu Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Entscheidungs- und Problemlösungscharakter: Fachwissen des Mitarbeiters wird genutzt, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten oder Probleme im Arbeitsumfeld zu klären.

Regelmäßige Gespräche stärken das Vertrauen zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem und wirken sich positiv auf Motivation und Bindung ans Unternehmen aus.

Rechtliche Grundlage: Mitarbeitergespräche stützen sich auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie das Verhalten im Betrieb festlegen — allerdings nur nach „billigem Ermessen". Das bedeutet: Er muss nicht nur eigene Interessen, sondern auch die berechtigten Belange der Arbeitnehmer berücksichtigen.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, an Mitarbeitergesprächen teilzunehmen, wenn diese im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen stehen. Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit. Wer ohne Grund fernbleibt, riskiert eine Abmahnung. Keine Teilnahmepflicht besteht hingegen bei Gesprächen, die Themen wie Vergütung oder Arbeitszeit betreffen — solche Regelungen kann der Arbeitgeber nicht einseitig anordnen.