Mitarbeitergespräche - Abmahnungsgespräch

In Kürze

Ein Abmahnungsgespräch findet statt, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern eine dauerhafte Verhaltensänderung.

Definition

Ein Abmahnungsgespräch ist ein formelles Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausgelöst wird. Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann das Ergebnis eine Ermahnung, eine Abmahnung oder — im schlimmsten Fall — eine Kündigung sein.

Das Gespräch sollte nie nur zwischen Vorgesetztem und Arbeitnehmer stattfinden. Es empfiehlt sich, eine weitere Person mit arbeitsrechtlichen Kenntnissen hinzuzuziehen — zum Beispiel jemanden aus der Personalabteilung. Ist ein Betriebsrat vorhanden, sollte auch ein Betriebsratsmitglied teilnehmen.

Im Gespräch wird der Arbeitnehmer klar aufgefordert, sein Fehlverhalten sofort abzustellen. Außerdem muss er darauf hingewiesen werden, dass bei weiteren Verstößen eine Kündigung droht. Die Abmahnung selbst sollte anschließend schriftlich bestätigt werden.

Ändert der Arbeitnehmer sein Verhalten danach nicht, kann das Abmahnungsgespräch in ein Kündigungsgespräch übergehen. In diesem Fall wird dem Arbeitnehmer die ordentliche Kündigung mitgeteilt — idealerweise schriftlich und gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Eine sorgfältige und dokumentierte Durchführung des gesamten Verfahrens ist wichtig, da sie im Falle eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens als Nachweis dienen kann.