In Kürze
Ein Alkohol- und Drogensuchtgespräch ist ein strukturiertes Mitarbeitergespräch, in dem Vorgesetzte Beschäftigte auf suchtbedingtes Fehlverhalten am Arbeitsplatz ansprechen. Ziel ist nicht die Diagnose einer Sucht, sondern das Aufzeigen von Pflichtverletzungen, Hilfsangeboten und möglichen Konsequenzen.
Definition
Im Arbeitsrecht gibt es kein generelles Alkoholverbot. Arbeitnehmer dürfen Alkohol konsumieren, solange sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Sobald Sucht oder Missbrauch jedoch die Arbeitsleistung, die Sicherheit oder das Miteinander beeinträchtigen, sind Führungskräfte gefordert, das Problem unverzüglich anzusprechen.
Das Gespräch dient dazu, dem betroffenen Mitarbeiter klar zu machen, welche konkreten Pflichtverletzungen vorliegen und welche Folgen drohen — zum Beispiel eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung. Gleichzeitig sollen interne und externe Hilfsangebote vorgestellt werden.
Wichtige Grundsätze für das Gespräch sind:
- Vertraulichkeit — alle Inhalte bleiben streng vertraulich
- Keine Moralpredigten — sachlich und wertfrei kommunizieren
- Konkrete Maßnahmen — keine vagen Versprechen, sondern klare Schritte mit Zeitrahmen vereinbaren
- Hilfsangebote aufzeigen — auf interne und externe Unterstützung hinweisen
- Konsequenzen benennen — mögliche arbeitsrechtliche Folgen offen kommunizieren
Zeigt sich nach Ablauf des vereinbarten Zeitrahmens keine Verbesserung, wird ein weiteres Gespräch anberaumt. Dabei sollten, falls vorhanden, Betriebsrat und Betriebsarzt hinzugezogen werden. Zusätzlich kann eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen werden.
Unternehmen können ein Alkoholverbot auch verbindlich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen festschreiben, um klare Regeln zu schaffen.