Monatsgespräch des Betriebsrats

In Kürze

Das Monatsgespräch des Betriebsrats ist ein regelmäßiges Gesprächsformat zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Es dient der strukturierten Erörterung betrieblicher Streitfragen mit Einigungswillen.

Definition

Monatsgespräch des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine regelmäßige Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es bezeichnet ein institutionalisiertes Gespräch zur Erörterung betrieblicher Angelegenheiten mit dem Ziel sachlicher Verständigung.

Ein Monatsgespräch des Betriebsrats liegt vor, wenn mindestens monatlich ein Austausch über strittige Fragen durchgeführt wird. Vorausgesetzt ist, dass beide Betriebspartner mit Vorschlägen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten auftreten.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus:

  • § 74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Monatsgespräch des Betriebsrats begründet keine Pflicht zum Abschluss einer Einigung oder eines Kompromisses.

Abzugrenzen ist es von der Betriebsratssitzung, da dort Beschlüsse ohne Beteiligung des Arbeitgebers gefasst werden.

In der betrieblichen Praxis dient das Monatsgespräch des Betriebsrats der kontinuierlichen Kommunikation zwischen den Betriebspartnern.