In Kürze
Mitarbeitergespräche finden aus den unterschiedlichsten Anlässen statt – von der Einarbeitung bis zum Austritt. Sie sind ein zentrales Mittel der Kommunikation zwischen Führungskraft und Beschäftigten.
Definition
Ein Mitarbeitergespräch ist ein gezieltes Vier-Augen-Gespräch zwischen einer Führungskraft und einem Beschäftigten. Je nach Situation gibt es verschiedene Arten solcher Gespräche, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Arbeitsverhältnis stattfinden.
Regelmäßige Gespräche stärken das Vertrauen der Beschäftigten in ihre Führungskraft und tragen zu einem guten Arbeitsklima bei. Dabei gilt: Je häufiger der Austausch, desto besser die Zusammenarbeit.
Die wichtigsten Gesprächsanlässe im Überblick:
- Einführungsgespräch – vor oder am ersten Arbeitstag
- Einarbeitungsgespräch – zu Beginn der Tätigkeit
- Probezeitgespräch – rechtzeitig vor Ende der Probezeit
- Kritikgespräch – bei kritikwürdigem Verhalten, möglichst zeitnah
- Konfliktgespräch – bei bestehenden Konflikten im Arbeitsumfeld
- Alkohol- und Drogensuchtgespräch – bei entsprechenden Problemen
- Fehlzeitengespräch – bei gehäuften Abwesenheiten
- Rückkehrgespräch – nach längerer oder häufiger Erkrankung
- Abmahnungsgespräch – bei erheblichem Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis
- Beurteilungsgespräch – in regelmäßigen Abständen oder nach besonderen Aufgaben
- Feedbackgespräch – auf Wunsch des Beschäftigten
- Fördergespräch – für Nachwuchskräfte oder auf eigenen Wunsch
- Fortbildungsgespräch – vor einer Weiterbildungsmaßnahme
- Vergütungsgespräch – nach festgelegten Zeiträumen oder bei besonderen Leistungen
- Versetzungsgespräch – auf Wunsch des Beschäftigten oder aus betrieblichem Anlass
- Jahresgespräch / Zielvereinbarungsgespräch – in der Regel einmal jährlich
- Austrittsgespräch / Abgangsinterview – nach einer Kündigung