In Kürze
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) helfen arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen dabei, wieder einen Job zu finden oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Sie können bei einem Träger, einem Arbeitgeber oder einer privaten Arbeitsvermittlung stattfinden.
Definition
Die MAbE sind ein Förderinstrument der Arbeitsagentur, das auf § 45 SGB III basiert. Ziel ist es, individuelle Fähigkeiten zu erhalten und auszubauen sowie die Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Die Arbeitsagentur kann entweder einen Träger direkt mit der Durchführung beauftragen oder dem Leistungsberechtigten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit dem AVGS kann die betroffene Person selbst einen zugelassenen Träger auswählen und so mehr Eigenverantwortung übernehmen.
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dauern bis zu sechs Wochen. Sie dienen dazu, die berufliche Eignung für einen Zielberuf festzustellen oder Vermittlungshemmnisse abzubauen. Einen Rechtsanspruch auf diese Maßnahme gibt es nicht. Während der Teilnahme wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt; notwendige Kosten wie Fahrtkosten können erstattet werden.
Maßnahmen bei einem Träger unterstützen die berufliche Eingliederung durch verschiedene Bausteine:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Auch hier wird das Arbeitslosengeld während der Teilnahme weitergezahlt und notwendige Kosten können übernommen werden.
Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung sind ausschließlich über einen AVGS möglich. Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die mindestens sechs Wochen innerhalb von drei Monaten arbeitslos und noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf diesen Gutschein.