Marktmacht

In Kürze

Marktmacht beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens, auf einem Markt eine beherrschende Stellung einzunehmen und dadurch Preise, Leistungen oder Konditionen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Definition

Von Marktmacht spricht man, wenn ein Unternehmen — ob als Anbieter oder Nachfrager — auf einem Markt ohne echte Konkurrenz agiert oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist. Es kann dann die Spielregeln des Marktes einseitig zu seinen Gunsten gestalten.

Marktmacht kann auf verschiedene Arten entstehen: durch natürliche Monopole, starkes Unternehmenswachstum, Fusionen, Kooperationen oder auch durch staatlich geschaffene Monopolstellungen. Je höher der Marktanteil und je geringer die Konkurrenz, desto größer ist die Marktmacht.

Man unterscheidet zwei Formen: Bei der vertikalen Marktmacht stehen sich Anbieter und Nachfrager gegenüber. Bei der horizontalen Marktmacht geht es um das Verhältnis zwischen Anbietern untereinander oder zwischen Nachfragern untereinander.

Unternehmen mit Marktmacht nutzen häufig verschiedene Strategien, um ihre Stellung auszubauen oder zu sichern:

  • Ausbeutungsstrategie: Durchsetzen überhöhter Preise oder ungünstiger Vertragsbedingungen gegenüber Kunden oder Lieferanten.
  • Bindungsstrategie: Festlegen von Preisen oder Ausschließlichkeitspflichten, die Lieferanten oder Kunden an das Unternehmen binden.
  • Diskriminierungsstrategie: Ungleiche Behandlung von Kunden oder Lieferanten bei Preisen und Konditionen.
  • Verdrängungsstrategie: Einsatz von Kampfpreisen, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen und danach die Preise wieder zu erhöhen.

Wird Marktmacht missbraucht, ist der Staat gefordert, durch Wettbewerbspolitik gegenzusteuern. Ein funktionierender Wettbewerb schützt Verbraucher, Lieferanten und kleinere Unternehmen vor den negativen Folgen einer marktbeherrschenden Stellung.