Nettolohnberechnung

In Kürze

Die Nettolohnberechnung ermittelt, welcher Bruttolohn nötig ist, damit ein Arbeitnehmer einen bestimmten Nettobetrag ausgezahlt bekommt. Grundlage ist eine Nettolohnvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Definition

Normalerweise wird im Arbeitsvertrag ein Bruttolohn vereinbart. Davon werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen — was übrig bleibt, ist der Nettolohn, den der Arbeitnehmer tatsächlich erhält.

Bei einer Nettolohnvereinbarung dreht sich das Prinzip um: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich direkt auf einen bestimmten Nettobetrag. Der Arbeitgeber muss dann rückwärts berechnen, welcher Bruttolohn dafür nötig ist — das ist die Nettolohnberechnung.

Für diese Berechnung werden alle Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) sowie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Da diese Abzüge je nach Steuerklasse, Konfession und persönlichen Merkmalen unterschiedlich ausfallen, gibt es keinen einfachen Einheitswert.

Im manuellen Verfahren tastet man sich schrittweise an den richtigen Bruttobetrag heran: Man schätzt zunächst einen Ausgangswert, prüft das Ergebnis anhand einer aktuellen Steuertabelle und korrigiert den Bruttobetrag so lange, bis der gewünschte Nettolohn möglichst genau erreicht wird.

Dieses Vorgehen ist zeitaufwändig und eignet sich vor allem für einzelne Beschäftigte mit gleichbleibendem Lohn. Bei mehreren Mitarbeitern oder wechselnden Vergütungen empfiehlt sich der Einsatz einer geeigneten Software, die diesen Prozess automatisch durchführt.