In Kürze
Der Nettolohn ist der nach gesetzlichen Abzügen verbleibende Teil der Vergütung. Er bildet regelmäßig den Auszahlungsbetrag an Arbeitnehmer.
Definition
Nettolohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Teil des arbeitsvertraglich vereinbarten Bruttoentgelts nach Abzug gesetzlicher Steuern und Sozialabgaben.
Der Nettolohn liegt vor, wenn alle individuell geschuldeten Abzüge rechnerisch vollständig berücksichtigt worden sind.
Zu den Abzügen gehören insbesondere:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Die konkrete Höhe ergibt sich aus persönlichen Merkmalen wie Steuerklasse, Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungsstatus.
Die Berechnung erfolgt regelmäßig durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung.
Rechtsgrundlagen ergeben sich aus:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Sozialgesetzbuch (SGB)
Der Nettolohn wird dem Arbeitnehmer grundsätzlich durch Überweisung oder Auszahlung zur Verfügung gestellt.
Bei besonderen Vereinbarungen kann der Auszahlungsbetrag hiervon abweichen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Nettohöhe besteht nicht.
Nettolohn ist vom Bruttolohn abzugrenzen, der vor Abzug gesetzlicher Belastungen ausgewiesen wird.
In der Praxis dient der Nettolohn als maßgebliche Bezugsgröße für Lebensunterhalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.