Nebentätigkeit

In Kürze

Nebentätigkeit bezeichnet jede zusätzliche Tätigkeit außerhalb des bestehenden Hauptarbeitsverhältnisses. Sie ist grundsätzlich zulässig, sofern arbeitsrechtliche Grenzen eingehalten werden.

Definition

Nebentätigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie umfasst jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb der arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptleistung.

Nebentätigkeit liegt vor, wenn Arbeitskraft zeitlich oder organisatorisch zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis eingesetzt wird. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Tätigkeit nicht Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht ist.

Die Ausübung ist nur zulässig, sofern die Leistungsfähigkeit im Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wird. Zudem dürfen keine Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeit- und Ruhezeitvorgaben entstehen.

Maßgeblich sind hierbei die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wonach Arbeitszeiten aus mehreren Tätigkeiten zusammenzurechnen sind. Ferner ist jede konkurrenzierende Tätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber unzulässig.

Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur bei entsprechender arbeitsvertraglicher, tariflicher oder gesetzlicher Regelung. Eine generelle gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Nebentätigkeit von:

  • Mehrarbeit, da diese innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses erbracht wird

In der Praxis beeinflusst die Nebentätigkeit die arbeitsvertragliche Nebenpflichtenprüfung und die arbeitszeitrechtliche Kontrolle.