Nebenpflicht

In Kürze

Die Nebenpflicht bezeichnet zusätzliche Verhaltenspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ergänzen die Hauptleistungspflichten beider Vertragsparteien.

Definition

Nebenpflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie umfasst alle vertraglichen Pflichten, die neben der Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis bestehen.

Eine Nebenpflicht liegt vor, wenn ein Verhalten zur Wahrung der Rechte, Interessen oder Rechtsgüter der anderen Vertragspartei festgelegt ist.

Voraussetzung ist, dass die Pflicht aus dem Arbeitsvertrag oder dem gesetzlichen Schuldverhältnis folgt.

Inhaltlich umfasst sie insbesondere:

  • Loyalität
  • Rücksichtnahme
  • Schutzpflichten im laufenden Arbeitsverhältnis

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus:

  • § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Eine Nebenpflicht besteht unabhängig von einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung. Sie begründet keinen Anspruch auf eine eigenständige Hauptleistung.

Abzugrenzen ist die Nebenpflicht von der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht, die unmittelbar auf Arbeitsleistung oder Vergütung gerichtet ist.

In der Praxis beeinflusst die Nebenpflicht die Beurteilung von Pflichtverletzungen, Abmahnungen und Kündigungen.