Nebengewerbe

In Kürze

Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit neben einer hauptberuflichen Beschäftigung. Es wird zeitlich und wirtschaftlich nachrangig ausgeübt.

Definition

Ein Nebengewerbe ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Es bezeichnet eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit, die neben einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Nebengewerbe liegt vor, wenn die gewerbliche Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich hinter der Hauptbeschäftigung zurücktritt. Maßgeblich ist, dass Arbeitszeit und Einkünfte des Nebengewerbes die Haupttätigkeit nicht überwiegen.

Die Tätigkeit unterliegt den allgemeinen gewerbe- und steuerrechtlichen Vorschriften. Für Arbeitnehmer gilt zusätzlich, dass arbeitsvertragliche Nebenpflichten eingehalten werden müssen.

Insbesondere dürfen Arbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Genehmigung durch den Arbeitgeber besteht nicht.

Abzugrenzen ist das Nebengewerbe von:

  • abhängiger Nebenbeschäftigung

Das Nebengewerbe ist selbstständig und auf Gewinnerzielung gerichtet.

In der Praxis berührt das Nebengewerbe arbeitsvertragliche Treuepflichten sowie steuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten.