Nebenbuchhaltungen

In Kürze

Nebenbuchhaltungen ergänzen die allgemeine Finanzbuchhaltung eines Unternehmens. Sie erfassen bestimmte Bereiche wie Anlagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Lagerbestände oder Löhne und Gehälter gesondert und detailliert.

Definition

Fast jedes Unternehmen führt neben der regulären Finanzbuchhaltung zusätzliche Nebenbuchhaltungen. Diese liefern wichtige Detailinformationen, die in der allgemeinen Buchführung nicht im Einzelnen abgebildet werden.

Die wichtigsten Nebenbuchhaltungen sind:

  • Anlagenbuchführung: Erfasst alle Gegenstände des Anlagevermögens – also Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude. Sie weist Zugänge, Abgänge, jährliche Abschreibungen und Bilanzwerte aus.
  • Debitorenbuchführung: Zeigt den aktuellen Stand der Forderungen gegenüber Kunden. Sie gehört zu den Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Buchführung und hilft dabei, Fälligkeiten zu überwachen und die Liquidität im Blick zu behalten.
  • Kreditorenbuchführung: Erfasst alle Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten – also erhaltene Waren und Leistungen, für die noch gezahlt werden muss. Auch sie zählt zu den Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Gemeinsam mit der Debitorenbuchführung bildet sie das sogenannte Personenkontokorrent.
  • Lagerbuchführung: Stellt Daten zu Materialbestand und Verbrauch bereit. Sie zeigt den aktuellen Bestand, den Mindestbestand sowie den Meldebestand, ab dem eine Nachbestellung ausgelöst wird.
  • Lohn- und Gehaltsbuchführung: Jedes Unternehmen mit Arbeitnehmern ist verpflichtet, für jeden Beschäftigten ein Lohnkonto zu führen. Hier werden Löhne, Gehälter, Lohnnebenkosten und sonstiger Personalaufwand verbucht. Die Ergebnisse fließen in das Gewinn- und Verlustkonto ein.

Die einzelnen Nebenbuchhaltungen sind eng mit der Finanzbuchhaltung verknüpft. Wird die Buchführung elektronisch geführt, laufen viele Buchungen in Finanz- und Nebenbuchhaltung automatisch parallel.