Nachtzuschlag

In Kürze

Der Nachtzuschlag ist ein finanzieller Ausgleich für Arbeitsleistung während gesetzlich definierter Nachtzeiten. Er dient dem Ausgleich besonderer Belastungen durch nächtliche Arbeitszeiten.

Definition

Der Nachtzuschlag ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Er bezeichnet einen Vergütungsbestandteil, der zusätzlich zum Grundlohn für geleistete Nachtarbeit gezahlt wird.

Nachtzuschlag liegt vor, wenn die Arbeitszeit ganz oder teilweise innerhalb der gesetzlich bestimmten Nachtzeit festgelegt ist. Diese umfasst regelmäßig die Stunden zwischen 23 und 6 Uhr.

Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet werden. Nachtzuschlag setzt voraus, dass Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes objektiv erbracht wird.

Rechtsgrundlage für den Ausgleich bildet:

  • § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Danach ist ein angemessener finanzieller Ausgleich oder gleichwertiger Freizeitausgleich zu gewähren, soweit keine tariflichen Regelungen bestehen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines pauschalen Zuschlagssatzes besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Nachtzuschlag vom Ersatzruhetag für Sonn- oder Feiertagsarbeit.

In der betrieblichen Praxis beeinflusst der Nachtzuschlag die Entgeltabrechnung und die Gestaltung von Schichtarbeitsmodellen.