Nachwuchsförderung

In Kürze

Nachwuchsförderung bezeichnet die systematische Entwicklung interner Arbeitskräfte für zukünftige Aufgaben. Sie dient der langfristigen Sicherung personeller Ressourcen im Betrieb.

Definition

Nachwuchsförderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die planmäßige Identifikation, Entwicklung und Qualifizierung von Beschäftigten für weitergehende betriebliche Funktionen.

Nachwuchsförderung liegt vor, wenn innerbetriebliche Maßnahmen strukturiert auf den Aufbau zukünftiger Fach- oder Führungskräfte ausgerichtet sind.

Voraussetzung ist, dass Entwicklungsmaßnahmen organisatorisch festgelegt und auf bestehende Arbeitsverhältnisse bezogen sind.

Die Förderung erfolgt durch:

  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • projektbezogene Aufgabenübertragung
  • stufenweise Verantwortungszuweisung

Eine bestimmte arbeitsvertragliche Stellung oder spätere Beförderung ist nicht zwingend Bestandteil der Maßnahme.

Nachwuchsförderung begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Position oder Vergütungserhöhung.

Abzugrenzen ist die Nachwuchsförderung von der allgemeinen beruflichen Weiterbildung, da sie auf betriebliche Nachfolge- oder Entwicklungsbedarfe gerichtet ist.

In der Praxis beeinflusst Nachwuchsförderung die Personalplanung und die langfristige Organisationsentwicklung.