In Kürze
Nachwirkung bedeutet, dass bestimmte Regelungen aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag auch nach deren formellem Ende übergangsweise weiter gelten. Sie sichert Arbeitnehmern verbindliche Arbeitsbedingungen, bis eine neue Regelung greift.
Definition
Endet ein Vertrag, erlöschen seine Wirkungen normalerweise sofort. Bei der Nachwirkung ist das anders: Die Regelungen bleiben vorübergehend in Kraft, bis sie durch eine neue kollektiv- oder individualrechtliche Vereinbarung ersetzt werden.
Im Arbeitsrecht kann Nachwirkung auf verschiedene Weisen entstehen:
- Aus dem Tarifvertrag: Nach § 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten die Rechtsnormen eines abgelaufenen oder gekündigten Tarifvertrags kraft Gesetzes so lange weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Das schützt Arbeitnehmer davor, dass ihre Arbeitsbedingungen nach dem Tarifende sofort schlechter werden. Diese Nachwirkung gilt jedoch nur für Arbeitsverhältnisse, die bereits während der Laufzeit des Tarifvertrags bestanden haben. Die nachwirkenden Normen verlieren dabei ihre zwingende Wirkung — abweichende Vereinbarungen sind also möglich.
- Aus Betriebsvereinbarungen: Auch Regelungen aus Betriebsvereinbarungen können nach deren Ende nachwirken, bis eine neue Vereinbarung denselben Sachverhalt verbindlich regelt.
- Aus dem Arbeitsvertrag: Manche Klauseln gelten ausdrücklich über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Ein typisches Beispiel ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, das häufig bei Führungskräften und Vertriebsmitarbeitern vereinbart wird und bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken kann.
- Durch individuelle Vereinbarung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit auch ausdrücklich eine Nachwirkung bestimmter Regelungen vereinbaren.
Abzugrenzen ist die Nachwirkung von der regulären Tarifbindung während der Laufzeit eines Tarifvertrags: Während der Laufzeit gelten die Normen zwingend; nach dem Ende wirken sie nur noch übergangsweise und können durch neue Regelungen abgelöst werden.
Die Nachwirkung schafft damit eine rechtliche Übergangsordnung und verhindert, dass Arbeitnehmer nach dem Ende eines Vertrags plötzlich ohne jede Grundlage für ihre Arbeitsbedingungen dastehen.