Nachfrist

In Kürze

Nachfrist bezeichnet eine zusätzlich eingeräumte Leistungszeit nach Eintritt des Verzugs. Sie strukturiert den Übergang zu weitergehenden Rechten.

Definition

Nachfrist ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Kontext schuldrechtlicher Leistungsstörungen. Sie bezeichnet eine vom Gläubiger gesetzte zusätzliche Zeitspanne zur Erbringung einer bereits fälligen Leistung.

Eine Nachfrist liegt vor, wenn der Schuldner sich objektiv im Verzug befindet und eine weitere Leistungsgelegenheit festgelegt ist. Voraussetzung ist eine eindeutige Bestimmung der geschuldeten Leistung sowie ein kalendermäßig oder bestimmbar festgelegter Ablauf.

Die Frist muss nach Art und Umfang der Leistung sachlich angemessen bemessen sein. Mit fruchtlosem Ablauf der Nachfrist treten gesetzlich vorgesehene Sekundärrechte ein.

Funktionale Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere:

  • § 323 BGB

Die Nachfrist begründet keine Verlängerung des ursprünglichen Leistungsversprechens.

Abzugrenzen ist die Nachfrist von:

  • der bloßen Mahnung ohne Rechtsfolgenankündigung

In der Praxis schafft die Nachfrist Rechtssicherheit für die Durchsetzung von Rücktritts- oder Schadensersatzrechten.