Nachkalkulation

In Kürze

Nachkalkulation dient der nachträglichen Kontrolle tatsächlich entstandener Kosten. Sie ermöglicht den Abgleich von Planung und realem Aufwand.

Definition

Nachkalkulation ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kostenbezogenen Leistungs- und Auftragsbewertung. Sie bezeichnet die rückblickende Ermittlung tatsächlich angefallener Kosten für abgeschlossene Arbeits- oder Leistungseinheiten.

Der Regelungsgehalt erfasst den systematischen Vergleich von geplanten Kostenansätzen mit realisierten Ist-Kosten. Voraussetzung ist, dass die erbrachte Leistung zeitlich abgeschlossen und vollständig kostenmäßig erfasst ist.

Nachkalkulation wird angewendet, wenn Arbeitszeiten, Materialeinsatz und Gemeinkosten eindeutig zuordenbar dokumentiert sind. Sie erfolgt methodisch konsistent zur vorausgegangenen Vorkalkulation, um Abweichungen belastbar festzustellen.

Nachkalkulation dient nicht der Preisfestsetzung, sondern der internen Kontrolle wirtschaftlicher Abläufe. Gesetzliche Spezialnormen bestehen nicht, betroffen sind jedoch arbeitsorganisatorische Dokumentationspflichten.

Nachkalkulation begründet keinen Anspruch auf Vergütungsanpassung oder nachträgliche Vertragsänderung.

Abzugrenzen ist die Nachkalkulation von:

  • Vorkalkulation als vorgelagerte Planungsrechnung

In der Praxis unterstützt sie die Bewertung von Arbeitsaufwand, Produktivität und Kalkulationsgenauigkeit im Betrieb.