In Kürze
Die Nachfolgeplanung beschreibt den strukturierten Prozess, mit dem ein Unternehmen rechtzeitig festlegt, wer künftig welche Stelle übernehmen soll. Ziel ist es, Produktivitätsverluste durch unbesetzte Positionen zu vermeiden und Wissen im Betrieb zu sichern.
Definition
Bei der Nachfolgeplanung legt ein Unternehmen fest, welche Stelle von welchem Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt besetzt werden soll. Grundlage sind alle im Betrieb absehbaren personellen Veränderungen – etwa durch Beförderungen, Ruhestand, Versetzungen oder Sabbaticals.
Geeignete Nachfolgekandidaten können intern oder extern gefunden werden. Intern kommen zum Beispiel folgende Personengruppen in Frage:
- Neueinstellungen geeigneter Fachkräfte
- Auszubildende, die übernommen werden oder gerade übernommen wurden
- Versetzte oder umgesetzte Beschäftigte
- Praktikanten, Werkstudenten oder Trainees, die für Leitungs- oder Expertenstellen vorgesehen sind
- Personen in berufsbegleitender Weiterbildung, z. B. zum Meister, Techniker oder Fachwirt
- Rückkehrer aus der Elternzeit, die gezielt weitergebildet werden
Die Nachfolgeplanung sollte eng mit der Personalentwicklung abgestimmt sein, damit interne Talente frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden. Potenzielle Nachfolger müssen wissen, welche Kompetenzen auf welcher Hierarchieebene erwartet werden.
Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Einarbeitungs- und Übergabephase: Der ausscheidende Mitarbeiter arbeitet dabei eng mit dem Nachfolger zusammen – entweder am gemeinsamen Arbeitsplatz oder nach einem verbindlichen Einarbeitungsplan. So soll nicht nur dokumentiertes Wissen, sondern auch Erfahrung und informelles Know-how weitergegeben werden.
Bei der Nachfolgeplanung sind die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. Das bedeutet: Die Auswahl von Nachfolgekandidaten darf nicht diskriminierend sein.