Nachfrage

In Kürze

Nachfrage bezeichnet die marktwirksame Absicht zum Erwerb von Gütern oder Leistungen. Sie beschreibt ein beobachtbares Verhalten wirtschaftlicher Akteure.

Definition

Nachfrage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Anknüpfung an Markt- und Leistungsbeziehungen. Sie beschreibt die auf Märkten tatsächlich wirksam werdende Menge an Gütern oder Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Nachfrage ist gegeben, wenn Wirtschaftssubjekte über Kaufabsicht, Zahlungsfähigkeit und konkrete Marktteilnahme verfügen. Die Höhe der Nachfrage bestimmt sich objektiv durch Preisniveau, Einkommen, Präferenzen und verfügbare Alternativen.

Nachfrage kann mengenbezogen oder wertbezogen erfasst und vergleichend ausgewertet werden. Ein steigender Preis führt regelmäßig zu einer Verringerung der Nachfrage bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen.

Sinkendes Einkommen bewirkt typischerweise eine Reduktion der Nachfrage nach nicht notwendigen Gütern. Nachfrage begründet keinen Anspruch auf Lieferung, Leistungserbringung oder Vertragsabschluss.

Abzugrenzen ist die Nachfrage von:

  • dem Bedarf, der lediglich das subjektive Bedürfnis ohne Marktbezug beschreibt

In der Praxis dient Nachfrage als zentrale Bezugsgröße für Absatzplanung, Kapazitätssteuerung und personalwirtschaftliche Dispositionen.