Nachschusspflicht

In Kürze

Nachschusspflicht bezeichnet die Verpflichtung zu zusätzlichen Kapitalleistungen über eine Einlage hinaus. Sie entsteht nur auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage.

Definition

Nachschusspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesellschaftsrechtlicher Verankerung im Organisations- und Finanzierungsrecht. Sie bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Gesellschafters, zusätzliches Kapital über die ursprüngliche Einlage hinaus zu leisten.

Die Nachschusspflicht liegt vor, wenn eine entsprechende Verpflichtung gesetzlich vorgesehen oder im Gesellschaftsvertrag wirksam festgelegt ist. Voraussetzung ist eine hinreichend bestimmte Regelung zu Umfang, Anlass und Verfahren der zusätzlichen Leistungspflicht.

Die Verpflichtung kann beschränkt oder unbeschränkt ausgestaltet sein und knüpft an Beteiligungsverhältnisse an.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 707 BGB
  • § 26 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Nachschusspflicht entsteht nicht kraft bloßer wirtschaftlicher Notwendigkeit oder Mehrheitsentscheidung ohne Rechtsgrundlage. Sie begründet keinen Anspruch auf Mitbestimmungserweiterung oder automatische Anpassung von Beteiligungsquoten.

Abzugrenzen ist die Nachschusspflicht von:

  • freiwilliger Kapitalzuführung ohne rechtliche Verpflichtung

In der Praxis dient die Nachschusspflicht der Sicherung der Liquidität und Stabilität von Gesellschaften in wirtschaftlichen Belastungssituationen.