Nachschieben von Kündigungsgründen

In Kürze

Nachschieben von Kündigungsgründen betrifft die nachträgliche Einführung weiterer Kündigungssachverhalte. Es ist an enge arbeitsrechtliche Voraussetzungen gebunden.

Definition

Nachschieben von Kündigungsgründen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des individualrechtlichen Kündigungsschutzes. Er bezeichnet die nachträgliche Berufung des Arbeitgebers auf weitere kündigungsrelevante Tatsachen.

Der Regelungsgehalt erfasst ausschließlich Umstände, die bereits vor Ausspruch der Kündigung objektiv entstanden waren. Voraussetzung ist, dass diese Tatsachen dem Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt waren.

Zusätzlich ist erforderlich, dass der Betriebsrat zu den nachgeschobenen Kündigungsgründen ordnungsgemäß angehört wird.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere:

  • § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Nachschieben von Kündigungsgründen ist ausgeschlossen, wenn bekannte Kündigungssachverhalte bewusst nicht mitgeteilt wurden. Ebenso unzulässig ist es, wenn der Kündigungsentschluss hiervon ursprünglich nicht getragen war.

Das Nachschieben begründet keine eigenständige Kündigungserklärung. Abzugrenzen ist es von der bloßen Konkretisierung bereits mitgeteilter Kündigungstatsachen.

In der Praxis beeinflusst das Nachschieben den Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Kündigungsschutzverfahren.