In Kürze
Neutrale Erträge sind Einnahmen eines Unternehmens, die nichts mit seiner eigentlichen betrieblichen Tätigkeit zu tun haben. Sie werden im Jahresabschluss gesondert ausgewiesen und nicht im regulären Gewinn- und Verlustkonto erfasst.
Definition
Jedes Unternehmen erzielt neben seinen normalen Betriebseinnahmen auch Erträge, die außerhalb des eigentlichen Unternehmenszwecks entstehen. Diese werden als neutrale Erträge bezeichnet. Man unterscheidet drei Arten:
- Betriebsfremde Erträge haben mit dem Unternehmenszweck gar nichts zu tun. Typische Beispiele sind Zinserträge, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder erhaltene Schenkungen.
- Periodenfremde Erträge entstehen zwar durch den Unternehmenszweck, gehören aber nicht zum laufenden Geschäftsjahr. Beispiele sind Steuererstattungen für vergangene Jahre oder Versicherungserstattungen für Schäden aus Vorjahren. Diese Erträge müssen dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden.
- Außerordentliche Erträge sind durch den Unternehmenszweck verursacht, aber für den normalen Betriebsablauf unüblich. Dazu zählen etwa Gewinne aus dem Verkauf ganzer Betriebe, Sanierungsgewinne durch Forderungsverzicht der Gläubiger oder einmalige öffentliche Zuschüsse zur Umstrukturierung.
Für außerordentliche Erträge schreibt § 277 Abs. 4 HGB vor, dass sie im Anhang des Jahresabschlusses nach Art und Höhe erläutert werden müssen, sofern sie für die Beurteilung der Ertragslage wesentlich sind. Grundsätzlich dürfen Erträge in der Buchführung erst erfasst werden, wenn sie tatsächlich realisiert sind — so verlangt es das Realisierungsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.
Ein Sonderfall sind Erträge aus dem Abgang von Anlagegütern: Wird ein Anlagegut zu einem Preis verkauft, der über seinem Restbuchwert liegt, entsteht ein außerordentlicher Ertrag. Liegt der Verkaufspreis darunter, entsteht entsprechend ein Aufwand.
Im Jahresabschluss erscheinen neutrale Erträge nicht im Gewinn- und Verlustkonto. Sie werden stattdessen im sogenannten neutralen Ergebnis dargestellt und dort den neutralen Aufwendungen gegenübergestellt. In der internen Erfolgsrechnung des Unternehmens werden neutrale Erträge grundsätzlich ausgesondert — nur die eigentlichen Betriebserträge fließen dort ein.