In Kürze
Neutraler Aufwand bezeichnet Ausgaben eines Unternehmens, die zwar Geld kosten, aber nichts mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit zu tun haben. Sie dürfen deshalb nicht in die Kostenrechnung einfließen.
Definition
Im Rechnungswesen eines Unternehmens gibt es Aufwendungen, die zwar tatsächlich anfallen und bezahlt werden müssen, aber keinen direkten Bezug zur betrieblichen Leistungserstellung haben. Diese werden als neutraler Aufwand bezeichnet.
Damit die Kosten von Produkten und Dienstleistungen nicht verfälscht werden, darf neutraler Aufwand nicht in die Kostenrechnung einfließen. Er wird daher auf gesonderten Konten gebucht und im Jahresabschluss dem neutralen Ergebnis zugeordnet — nicht dem Gewinn- und Verlustkonto.
Es gibt drei Arten von neutralem Aufwand:
- Betriebsfremder Aufwand: Ausgaben ohne Bezug zur eigentlichen Unternehmensleistung, zum Beispiel Spenden, Zinszahlungen oder Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren.
- Periodenfremder Aufwand: Ausgaben, die zwar betrieblich veranlasst sind, aber einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind — etwa Steuernachzahlungen für vergangene Jahre oder im Voraus gezahlte Mieten für künftige Perioden.
- Außerordentlicher Aufwand: Ungewöhnliche, einmalige Ausgaben, die im normalen Betriebsablauf nicht regelmäßig vorkommen — zum Beispiel Reparaturkosten nach einem Brandschaden, Verluste durch Diebstahl oder Verluste beim Verkauf von Anlagegütern.
Ein Sonderfall sind Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagegütern: Wird ein Anlagegut unter seinem Restbuchwert verkauft, entsteht ein Verlust, der ebenfalls als neutraler Aufwand behandelt wird.
Daneben gibt es den sogenannten bewertungsbedingten neutralen Aufwand: Steuerliche Sonderabschreibungen können in der Bilanz höher ausfallen als in der Kostenrechnung. Der übersteigende Teil gilt dann als neutraler Aufwand, nicht als Kosten.