Nachgelagerte Besteuerung

In Kürze

Nachgelagerte Besteuerung beschreibt die zeitlich verschobene Besteuerung von Alterseinkünften. Die Steuerlast fällt erst in der Auszahlungsphase an.

Definition

Nachgelagerte Besteuerung ist ein steuerrechtlicher Begriff im Kontext der Altersvorsorge und Einkommensbesteuerung. Sie bezeichnet das Prinzip, nach dem Altersbezüge erst im Zeitpunkt des Zuflusses steuerlich erfasst werden.

Sie liegt vor, wenn Beiträge während der Erwerbsphase ganz oder teilweise steuerlich freigestellt sind. Voraussetzung ist, dass die spätere Leistung als steuerpflichtige Einkunftsquelle gesetzlich qualifiziert ist.

Die steuerliche Belastung richtet sich nach dem maßgeblichen Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahres.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)

Die nachgelagerte Besteuerung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte steuerliche Gesamtentlastung.

Abzugrenzen ist die nachgelagerte Besteuerung von der vorgelagerten Besteuerung, bei der Beiträge versteuert und Leistungen steuerfrei bleiben.

In der Praxis bestimmt die nachgelagerte Besteuerung die steuerliche Behandlung gesetzlicher Renten, betrieblicher Altersversorgung und geförderter Vorsorgeformen.