Nachträgliche Klagezulassung

In Kürze

Nachträgliche Klagezulassung ermöglicht die verspätete Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Sie greift nur bei unverschuldeter Fristversäumnis.

Definition

Nachträgliche Klagezulassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die gerichtliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach Ablauf der gesetzlichen Klagefrist.

Die Klagefrist muss objektiv versäumt sein, und den Arbeitnehmer darf kein Verschulden treffen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt an der fristgerechten Klageerhebung gehindert war.

Der Hinderungsgrund muss glaubhaft gemacht und unverzüglich nach Wegfall geltend gemacht werden. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung der persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • § 4 KSchG

Nachträgliche Klagezulassung beseitigt die Wirksamkeitsfiktion der Kündigung bei erfolgreicher Entscheidung. Sie begründet keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung ohne substantiierten Tatsachenvortrag.

Abzugrenzen ist die Nachträgliche Klagezulassung von:

  • der nachträglichen Geltendmachung sozialer Unwirksamkeit nach § 6 KSchG

In der Praxis eröffnet die Nachträgliche Klagezulassung ausnahmsweise den Zugang zur gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung.