In Kürze
Namensaktien sind Aktien, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten. Die Aktionärsstellung wird durch Eintragung in ein Register der Gesellschaft vermittelt.
Definition
Namensaktien ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Aktien, die auf den Namen des jeweiligen Aktionärs ausgestellt sind und dessen Eintragung voraussetzen.
Die Aktionärsrechte entstehen erst mit der Eintragung des Berechtigten in das von der Gesellschaft geführte Aktienregister. Voraussetzung ist, dass Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs im Register festgelegt sind.
Die Übertragung erfolgt durch Indossament und Eintragung des Erwerbers in das Aktienregister.
Rechtsgrundlage ist:
- § 10 Aktiengesetz (AktG)
Dieser regelt die Registerpflicht und die Ausgestaltung der Aktie. Bei vinkulierten Namensaktien ist zusätzlich die Zustimmung der Gesellschaft zur Übertragung erforderlich.
Eine gesetzliche Pflicht zur Ausgabe von Namensaktien besteht nicht.
Abzugrenzen sind Namensaktien von:
- Inhaberaktien, bei denen keine personenbezogene Registereintragung erfolgt
In der Praxis ermöglichen Namensaktien der Gesellschaft eine transparente Aktionärsstruktur und eine gezielte Aktionärskommunikation.