Nettolohnvereinbarung

In Kürze

Bei einer Nettolohnvereinbarung erhält der Arbeitnehmer einen fest vereinbarten Nettolohn. Der Arbeitgeber übernimmt die anfallenden Steuern und Sozialabgaben.

Definition

Normalerweise wird im Arbeitsvertrag ein Bruttolohn vereinbart. Davon werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen — was übrig bleibt, ist der Nettolohn, der ausgezahlt wird.

Bei einer Nettolohnvereinbarung dreht sich das Prinzip um: Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen einen festen Nettobetrag fest, den der Arbeitnehmer jeden Monat erhält. Ändert sich der Steuersatz oder ändern sich Sozialversicherungswerte, bleibt der Nettolohn des Arbeitnehmers trotzdem gleich — das Risiko trägt der Arbeitgeber.

Damit diese Vereinbarung rechtssicher ist, müssen die vom Arbeitgeber übernommenen Abzüge klar und eindeutig festgehalten werden. Die Schriftform wird dringend empfohlen.

Rechtlich bleibt der Arbeitnehmer weiterhin Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 EStG). Führt der Arbeitgeber die einbehaltenen Beträge jedoch ordnungsgemäß ab, wird die Lohnsteuer auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers angerechnet. Für Beträge, die der Arbeitgeber zwar einbehalten, aber nicht abgeführt hat, haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht — es sei denn, er wusste davon.

Für die Sozialversicherung gilt: Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zählt der Nettolohn zuzüglich der darauf entfallenden Steuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung. In Meldungen zur Sozialversicherung und in der Lohnsteuerbescheinigung ist stets der rechnerisch ermittelte Bruttolohn anzugeben. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen, in denen keine Steuern und Beiträge gezahlt wurden, gilt nach § 14 Abs. 2 SGB IV automatisch ein Nettolohn als vereinbart.