In Kürze
Die Personalauswahl beschreibt den strukturierten Prozess zur Besetzung offener Stellen. Sie steuert die Entscheidung über die Einstellung einer konkreten Arbeitskraft.
Definition
Personalauswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet den systematischen Entscheidungsprozess zur Auswahl geeigneter Personen für offene Arbeitsplätze.
Die Personalauswahl umfasst alle aufeinander bezogenen Schritte von der Anforderungsfestlegung bis zur Einstellungsentscheidung.
Sie liegt vor, wenn Bewerber anhand objektivierbarer, arbeitsplatzbezogener Kriterien bewertet und verglichen werden.
Voraussetzung ist die vorherige Bestimmung der fachlichen, persönlichen und betrieblichen Anforderungen der Stelle.
Die Auswahlentscheidung muss sachlich begründet, dokumentierbar und diskriminierungsfrei getroffen werden.
Die Personalauswahl unterliegt bei der Festlegung allgemeiner Auswahlgrundsätze der Beteiligung des Betriebsrats.
Rechtsgrundlage hierfür ist:
- § 95 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Individuelle Eignungsbewertungen erfolgen innerhalb dieses Rahmens ohne kollektive Mitentscheidung.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines bestimmten Auswahlverfahrens besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Personalauswahl von der vorgelagerten Personalbedarfsplanung.
In der Praxis dient sie der rechtssicheren und nachvollziehbaren Besetzung betrieblicher Stellen.