Pflichten des Arbeitgebers

In Kürze

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb. Er muss alle notwendigen Maßnahmen treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Definition

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu planen, umzusetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ändern sich die Bedingungen im Betrieb, muss er die Maßnahmen entsprechend anpassen.

Für die Organisation des Arbeitsschutzes gelten folgende Grundpflichten:

  • § 3 Abs. 1 ArbSchG – Pflicht, alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen und kontinuierlich zu verbessern
  • § 3 Abs. 2 ArbSchG – Pflicht, eine geeignete Organisation aufzubauen, ausreichende Mittel bereitzustellen und sicherzustellen, dass Beschäftigte ihre Mitwirkungspflichten erfüllen können
  • § 3 Abs. 3 ArbSchG – Pflicht, die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen selbst zu tragen; diese dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden

Über diese Grundpflichten hinaus erstreckt sich die Verantwortung des Arbeitgebers auf viele weitere Handlungsfelder. Dazu gehören unter anderem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Unterweisung der Beschäftigten, die Dokumentation, die Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die Koordinierung bei Zusammenarbeit mehrerer Betriebe.

Insgesamt ergibt sich aus dem Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften und der verschiedenen Handlungsfelder ein umfassendes Pflichtenprogramm, das der Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz zu erfüllen hat.