Pilotabschluss

In Kürze

Ein Pilotabschluss ist ein richtungsweisender Tarifabschluss mit überregionaler Signalwirkung. Er prägt regelmäßig nachfolgende Tarifverhandlungen in anderen Tarifbereichen.

Definition

Pilotabschluss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen in einem bestimmten Tarifbereich erzielten Tarifabschluss mit faktischer Orientierungsfunktion für weitere Tarifverhandlungen.

Ein Pilotabschluss ist dadurch gekennzeichnet, dass seine materiellen Regelungen zeitnah als Maßstab für andere Tarifgebiete herangezogen werden.

Voraussetzung ist ein wirksam abgeschlossener Tarifvertrag zwischen tariffähigen Parteien in einem zentralen oder repräsentativen Tarifbereich.

Die Übertragungswirkung beruht auf tarifpolitischer Übung und nicht auf rechtlicher Bindung anderer Tarifvertragsparteien. Ein Pilotabschluss entfaltet keine normative Wirkung außerhalb seines originären tariflichen Geltungsbereichs.

Abzugrenzen ist der Pilotabschluss von:

  • einem Flächentarifvertrag durch seine fehlende unmittelbare Allgemeingeltung

Die praktische Bedeutung des Pilotabschlusses liegt in der faktischen Steuerung von Tarifdynamiken und Verhandlungsstrategien auf Branchenebene.